Ayman's Automobile An- und Verkauf von allen Automarken T 076 510 95 04
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge aller Art
Geltungsbereich
Der Vertrag wird von der Firma Ayman’s Automobile GmbH, Rietstrasse 16, CH-8106 Dällikon, Schweiz (Verkäufer) nur unter nachfolgenden Bedingungen geschlossen, die als Bestandteil des Vertrages zu betrachten sind. Entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, sowohl für Geschäfte der Firma Ayman’s Automobile GmbH mit Privatpersonen, als auch mit Juristischen Personen im Rechtssinne.
I. Vertragsabschluss / Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
1. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer den Kauf schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Erfolgt innerhalb 10 Tagen keine Auftragsbestätigung gilt der Vertrag als nicht geschlossen, es sei denn die Ware wurde ausgeliefert.
Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er den Kauf nicht annimmt.
2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers
II. Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Fahrzeugs und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben. Bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Preises bleibt das Fahrzeug samt Zubehör Eigentum des Verkäufers.
2. Die Preise verstehen sich bei Abholung am Firmensitz der Firma Ayman’s Automobile GmbH. Nebenleistungen, z. B. Überführungskosten werden zusätzlich zu den übermittelten Kostenvoranschlägen / Rechnungen berechnet.
3. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
III. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.
Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 1% des vereinbarten Kaufpreises.
3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, und/oder Schadenersatz statt der Leistung, verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäss Ziffer 2, Satz 1 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.
IV. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises.
Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
2. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf bestehender Forderungen.
3. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten.
4. Sollte der angehende Käufer ohne schriftlichen Vertrag und Begleichung aller Kosten den Fahrzeugschein unrechtmässig beim Strassenverkehrsamt anmelden, verlangt die Firma Ayman’s Automobile GmbH einen Schadenersatz von 10% des Kaufpreises, sofern der Kaufvertrag nicht erfüllt wird.
VI. Sachmangel
1. Die Firma Ayman’s Automobile GmbH verkauft Fahrzeuge im gebrauchten Zustand ab Platz. Jeder Käufer bekommt die Möglichkeit das Fahrzeug vorab (ggf. in einer Garage) zu inspizieren oder mit/bei einer Fachperson inspizieren zu lassen.
2. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln sind ausgeschlossen. Jede Gewährleistung, soweit nach Gesetz möglich, wird wegbedungen. Insbesondere sind Wandelung und Minderung ausgeschlossen.
3. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.
Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.
VII. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Streitigkeiten ist ausschliesslicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
Stand Januar 2025
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